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Grafiken jeglicher Art sind vom Urheberrecht geschützt. Die Nutzung fremder Grafiken ist damit ohne die Einwilligung des Grafikers unzulässig.

Es ist auch unerheblich, ob die Nutzung zu rein privaten oder zu unternehmerischen/ gewerblichen Zwecken erfolgt.

Hat der Grafiker in die Nutzung nicht eingewilligt, so hat er einen Unterlassungsanspruch gegenüber demjenigen, der die Grafik nutzt. Er hat außerdem einen Schadensersatzanspruch. Dieser erhöht sich in der Regel in dem Fall, in dem der Verletzer die Grafik nutzt, ohne einen Urhebervermerk anzubringen.

Quelle:
Rechtsanwältin
Astrid Hilgemann
www.ihre-urheberrechtlerin.de

 

 

 
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